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| Title |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: Artikel 207 und 255 (Rom, 25. März 1957) _ konsolidierte Fassung 1997
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| Document type |
Vertrag
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| Source |
Konsolidierte Fassung des Vertrags zur gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 10.11.1997, Nr. C 340, S. 173.
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| Keywords |
EG-Vertrag, Transparenz des Entscheidungsprozesses
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| Copyright |
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| Caption |
Der Vertrag von Amsterdam, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird, ändert den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und führt das Prinzip des Rechts auf Zugang zu den Ratsdokumenten und die Öffentlichkeit des Beschlussfassungsprozesses im Rat ein.
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| Location in the digital library |
EUROPÄISCHE ORGANISATIONEN >> Europäische Union >> Institutionen >> Rat >> Rat der Europäischen Union >> Organisation und Arbeitsweise >> Arbeitsweise >> Transparenz
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| Document extract |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
[Konsolidierte Fassung mit den Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997]. [...]
Artikel 207 (ex-Artikel 151)
(1) Ein Ausschuß, der sich aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, hat die Aufgabe, die Arbeiten des Rates vorzubereiten und die ihm vom Rat übertragenen Aufträge auszuführen. Der Ausschuß kann in Fällen, die in der Geschäftsordnung des Rates festgelegt sind, Verfahrensbeschlüsse fassen. (2) Der Rat wird von einem Generalsekretariat unterstützt, das einem Generalsekretär und Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik untersteht; diesem steht ein Stellvertretender Generalsekretär zur Seite, der für die organisatorische Leitung des Generalsekretariats verantwortlich ist. Der Generalsekretär und der Stellvertretende Generalsekretär werden vom Rat durch einstimmigen Beschluß ernannt. Der Rat entscheidet über die Organisation des Generalsekretariats. (3) Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Rat legt zur Anwendung des Artikels 255 Absatz 3 in seiner Geschäftsordnung die Bedingungen fest, unter denen die Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten des Rates erhält. Für die Zwecke dieses Absatzes bestimmt der Rat die Fälle, in denen d (...) Read more in ENA |
| See also |
Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der EWG und Euratom Interinstitutionelle Erklärung über Demokratie, Transparenz und Subsidiarität (25. Oktober 1993) Beschluss 93/731/EG des Rates zum Zugang der Öffentlichkeit zu den Ratsdokumenten (20. Dezember 1993) – Konsolidierte Fassung 2000 Beschluss 2000/23/EG des Rates zur Verbesserung der Information über seine Arbeit und das öffentliche Register für Ratsdokumente (6. Dezember 1999) _ Konsolidierte Fassung 2000 Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten über die Transparenz der Beratungen des Rates (29. Mai 1995) Mitteilung der Kommision zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane (5. Mai 1993) Chronologische Übersicht zur Transparenz (1992_2004) Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" zur Transparenz und zum Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten (29. Juni 1998) Entschließung des Rates über die redaktionelle Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (8. Juni 1993) Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten zur Überprüfung des Beschlusses 93/731/EG des Rates (6. Dezember 1996) Beschluss des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die GASP über die Maßnahmen zum Schutz der als Verschlusssachen einzustufenden Informationen (27. Juli 2000)
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